Informationen für steuerberatende Berufe
Im Zusammenhang mit der Thüringer Anpassung der Grundsteuerreform gelten diejenigen Vollmachten, die für die Grundsteuerreform erteilt wurden, fort. Entsprechend erfolgt die Zustellung der Grundsteuermessbescheide auf den 01.01.2027 an die bereits hinterlegten Bevollmächtigten. Dies gilt nicht für einmalig erteilte Vollmachten.
