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Örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Südthüringen

Alle Steuerfälle des Finanzamtes Südthüringen werden künftig unter der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer 4171 geführt. Rund 150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamtes Sonneberg erhalten deshalb Mitte Januar 2026 per Post eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer, während Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Suhl ihre alte Steuernummer behalten. 

Die technische Umstellung im Finanzamt wird am 16. und am 19. Januar 2026 durchgeführt. Deshalb ist das Finanzamt an diesen beiden Tagen telefonisch nicht erreichbar.

Wir bitten um Verständnis.

zur Medieninformation


In die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Südthüringen fallen insgesamt 79 Gemeinden.

Kreisfreie Stadt Suhl, Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen

A

Ahlstädt
Auengrund


B

Beinerstadt
Belrieth
Birx
Bischofrod
Breitungen/Werra
Brotterode-Trustal
Brünn


C

Christes


D

Dillstädt
Dingsleben


E

Ehrenberg
Eichenberg
Einhausen
Eisfeld
Ellingshausen
Erbenhausen


F

Fambach
Floh-Seligenthal
Föritztal
Frankenblick
Frankenheim/Rhön
Friedelshausen


G

Goldisthal
Grabfeld
Grimmelshausen
Grub


H

Heldburg
Henfstädt
Hildburghausen


K

Kaltennordheim
Kloster Veßra
Kühndorf


L

Lauscha
Lengfeld
Leutersdorf


M

Marisfeld
Masserberg
Mehmels
Meiningen


N

Neubrunn
Neuhaus am Rennweg


O

Oberhof
Obermaßfeld-Grimmenthal
Oberstadt
Oberweid


R

Reurieth
Rhönblick
Rippershausen
Ritschenhausen
Rohr
Römhild
Rosa
Roßdorf


S

Schalkau
Schlechtsart
Schleusegrund
Schleusingen
Schmalkalden, Kurort
Schmeheim
Schwallungen
Schwarza
Schweickertshausen
Sonneberg
St. Bernhard
Steinach
Steinbach-Hallenberg, Kurort
Straufhain
Suhl


T

Themar


U

Ummerstadt
Untermaßfeld
Utendorf


V

Vachdorf
Veilsdorf


W

Wasungen
Westhausen


Z

Zella-Mehlis

Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3619 780

Informationen rund um die Grundsteuer

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen,  auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.

Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.

www.bzst.de

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