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Berechnung der Grundsteuer

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt grob vereinfacht dargestellt in einem 3-stufigen Verfahren:

GrundsteuerwertxSteuermesszahlxHebesatz
Auf Grundlage der vom Grundbesitzeigentümer übermittelten Daten und an Hand von pauschalierten Werten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundbesitzes. Als Ergebnis erhält der Eigentümer des Grundbesitzes einen Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt.
Der ermittelte Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Daraus entsteht der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird dem Eigentümer des Grundbesitzes mit dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes bekannt gegeben.
Der Grundsteuermessbetrag wird abschließend mit dem sogenannten Hebesatz der Kommune multipliziert, um die zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. 

 

Ermittlung des Grundsteuerwerts

Es gibt unterschiedliche Bewertungsverfahren (Ermittlungen des Grundsteuerwertes), die sich nach der Grundstücksart richten:

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 232 ff. Bewertungsgesetz (BewG)) und
  • Grundvermögen (§§ 243 ff. BewG)
    • unbebaute Grundstücke (§ 247 BewG) und
    • bebaute Grundstücke
      • Wohngrundstücke (Ertragswertverfahren, §§ 252 ff. BewG) und
      • Nichtwohngrundstücke (Sachwertverfahren, §§ 258 ff. BewG)

Gegenüberstellung altes Recht und neues Recht

Beispiel: Einfamilienhaus, Grundstück 2.000 m², Wohnfläche 185 m² in ländlicher Region

 

altes Recht

neues Recht

Einheitswert (altes Recht)
Grundsteuerwert (neues Recht)
10.737 €193.100 €

Steuermesszahl

10 v. T.0,31 v. T.

Grundsteuermessbetrag

107,37 €59,86 €

Der Grundsteuermessbetrag ist anschließend mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde zu multiplizieren.

ausgestreckter Finger zeigt auf Steuerbescheid

Erläuterungen zum Grundsteuerwert-Bescheid (Grundvermögen)

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Erläuterungen zum Grundsteuerwert-Bescheid (land- und forstwirtschaftliches Vermögen)

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Ermittlung des Grundsteuerwertes eines bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren

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Umrechnungskoeffizienten für Grundstücke im Außenbereich

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