Ansprechpartner im Finanzamt Ilmenau

Eingeschränkte Erreichbarkeit am 23. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026.
Am 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Am 2. Januar 2026 (Brückentag) sind die Finanzämter weder telefonisch noch für eine persönliche Vorsprache erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ genutzt werden.
Ab Montag, den 5. Januar 2026 gelten wieder die üblichen Telefonzeiten.
Telefonauskunft: 0361 - 57 3638-900
Grundsteuer-Hotline: 0361 57 3638-780
Unter unserer zentralen Vorwahl werden Sie direkt mit dem Team des Finanzamtes Ilmenau verbunden.
Während unserer Telefonzeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall.
Sollte in der Telefonauskunft ein Anliegen nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit zu den folgenden Zeiten mit Ihrem zuständigen Bearbeiter zu sprechen oder einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Eine persönliche Vorsprache im Finanzamt, ohne vorherige Terminvereinbarung, ist leider nicht möglich.
Telefonzeiten
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr* | ||
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | und | 13.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
*Es sind ausschließlich die Telefonauskunft, die Zentralfinanzkasse und die Vollstreckungsstellen erreichbar.
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Geschäftsverteilungsplan

Finanzamt Ilmenau
Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3638 780

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.