Informationen rund um die Grundsteuer
Umsetzung des Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Grundsteuerreform
Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell zum 01.01.2025 kam es in Thüringen zu Aufkommensverschiebungen. Insbesondere wurden Nichtwohngrundstücke im Vergleich zu Wohngrundstücken bevorzugt, weshalb Wohnraum in Thüringen durch die Umsetzung der Grundsteuerreform zum Teil übermäßig belastet wurde. Zur Korrektur der entstandenen Aufkommensverschiebung wurde durch die Thüringer Landesregierung im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) erlassen.
Anzeigepflichten

Wesentliche Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück, müssen gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden.
Abgabe der Erklärung

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