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Informationen rund um die Grundsteuer

Umsetzung des Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Grundsteuerreform

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell zum 01.01.2025 kam es in Thüringen zu Aufkommensverschiebungen. Insbesondere wurden Nichtwohngrundstücke im Vergleich zu Wohngrundstücken bevorzugt, weshalb Wohnraum in Thüringen durch die Umsetzung der Grundsteuerreform zum Teil übermäßig belastet wurde. Zur Korrektur der entstandenen Aufkommensverschiebung wurde durch die Thüringer Landesregierung im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) erlassen.

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Anzeigepflichten

Bildschirmfoto des Formulars Änderungsanzeige

Wesentliche Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück, müssen gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden.

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Abgabe der Erklärung

Hand liegt auf Maus und Tastatur, darunter Schriftzug ELSTER

Wir beantworten häufig gestellte Fragen und unterstützen Sie mit Musteranleitungen zur elektronischen Übermittlung.

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Ausfüllbare PDF-Formulare

Laptop mit PDF-Formular auf dem Monitor

PDF-Formulare können nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Nutzen Sie dazu "Mein ELSTER".
 

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Informationen für verschiedene Zielgruppen

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  • Allgemeines zur Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Sie ist von den Eigentümern von Grundbesitz zu zahlen.

    Zum Grundbesitz zählen:

    • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG)
    • bebaute und unbebaute Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG)
    • Eigentumswohnungen und
    • Erbbaurechte

    Anders als die Grunderwerbsteuer (einmalig zu zahlen, wenn ein Grundstück oder Gebäude gekauft wird), muss die Grundsteuer jedes Jahr bezahlt werden.

  • Reform der Grundsteuer

    Bisher wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammten aus dem Jahr 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (betrifft die neuen Bundesländer). Die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wurde durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartiger Grundbesitz unterschiedlich behandelt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung zur Grundsteuer bis Ende 2019.

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates im November 2019 das Grundsteuerreformgesetz beschlossen.

    Die neuen Regelungen gelten seit dem 01.01.2025. Bis dahin galt das bisherige Recht zum Übergang weiter. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab 2025 nach Aufforderung durch die Kommune zu zahlen

  • Berechnung der Grundsteuer

    Berechnung der Grundsteuer

    Das bisherige dreistufige Verfahren bleibt erhalten. Danach berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

    Grundsteuerwert

    x

    Steuermesszahl

    x

    Hebesatz

    =

    Grundsteuer

    Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt

    Auf Grundlage der vom Grundbesitzeigentümer übermittelten Daten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundbesitzes. Als Ergebnis erhält der Eigentümer des Grundbesitzes einen Grundsteuerwertbescheid.

    Der Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung. Er dient nur als Grundlage für die weiteren Berechnungsschritte.

    Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt

    Der ermittelte Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Daraus entsteht der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird dem Eigentümer des Grundbesitzes mit dem Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben. Die Kommune, in welcher der Grundbesitz liegt, erhält die Daten elektronisch über ELSTER-Transfer.

    Auch dieser Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung. Er ist die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommune.

    Grundsteuerbescheid von der Kommune

    Der Grundsteuermessbetrag wird abschließend mit dem sogenannten Hebesatz der Kommune multipliziert, um die zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. 

    Am Ende wird durch die Kommune der Grundsteuerbescheid ausgegeben. Damit erhebt die Kommune die Grundsteuer für alle in ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücke. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch die Städte und Gemeinden in der Regel jeweils zum Jahresanfang. Die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ist erstmalig ab dem 01.01.2025 zu zahlen.

    Die erzielten Einnahmen aus der Grundsteuer fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu.

  • Rechtsgrundlagen

    Rechtsgrundlagen

    Rechtsgrundlage für die Bewertung von Grundbesitz ist das Bewertungsgesetz:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/BJNR010350934.html

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist das Grundsteuergesetz: 

    https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/BJNR109650973.html

    Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR -Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 13 S. 243)

    https://landesrecht.thueringen.de/perma?a=GrStRefAnpG_TH

     

Erklärvideos

Warum gibt es eine Grundsteuerreform

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Umsetzung der Grundsteuerreform

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Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheides haben, hilft Ihnen unser Prüfschema.

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Wir erläutern den Bescheid vom Finanzamt zur Ermittlung des Grundsteuerwertes.

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Rund um die Uhr erreichbar

Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot.

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