Kurzarbeitergeld
Das sollten Arbeitnehmer wissen
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, ermöglichen Sonderregelungen einen einfacheren Zugang zum Kurzarbeitergeld.
Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann Arbeitnehmer dazu verpflichten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese Abgabepflicht trifft jeden, der im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten hat. Übersteigen sämtliche bezogenen Lohnersatzleistungen, das heißt das Kurzarbeitergeld einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse zusammen mit zum Beispiel Krankengeld oder Elterngeld, die Summe von 410 Euro, so muss eine Einkommensteuererklärung für den betroffenen Zeitraum angefertigt und beim Finanzamt eingereicht werden.
Zwar ist das Kurzarbeitergeld selbst als Lohnersatzleistung steuerfrei, genauso wie auch das Krankengeld oder das Elterngeld. Derartige Leistungen unterliegen jedoch dem steuererhöhenden Progressionsvorbehalt. Die Lohnersatzleistungen werden dabei dem zu versteuernden Einkommen fiktiv zugerechnet und so der maßgebende persönliche Steuersatz berechnet. Dieser erhöhte persönliche Steuersatz wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen (ohne das Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und etwaige andere Lohnersatzleistungen) angewendet.
Es bleibt also bei der Steuerfreiheit, dafür gilt aber für das restliche Einkommen ein höherer Steuersatz. Dadurch kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Dies trifft jedoch bei weitem nicht jeden Arbeitnehmer; vor allem wer zeitweise in „Kurzarbeit Null“ war und daher keinen Teilzeitlohn erhielt, kann möglicherweise sogar mit einer Steuererstattung rechnen.
Prüfen Sie also rechtzeitig, ob Sie für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl Sie bisher nicht dazu verpflichtet waren. Die Steuererklärung für 2020 muss bis zum 31. Juli 2021 beim Finanzamt eingehen. Über das Online-Portal „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege vollkommen papierlos abgeben.
