Örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Sondershausen
In die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Sondershausen fallen insgesamt 45 Gemeinden.
Kyffhäuser-Kreis und Landkreis Nordhausen
A
Abtsbessingen
An der Schmücke
Artern
B
Bad Frankenhausen
Bellstedt
Bleicherode
Borxleben
C
Clingen
E
Ebeleben
Ellrich
Etzleben
F
Freienbessingen
G
Gehofen
Görsbach
Greußen
Großenehrich
Großlohra
H
Harztor
Helbedündorf
Heringen/Helme
Hohenstein
Holzsußra
K
Kalbsrieth
Kehmstedt
Kleinfurra
Kyffhäuserland
L
Lipprechterode
M
Mönchpfiffel-Nikolausriet
N
Niederbösa
Niedergebra
Nordhausen
O
Oberbösa
Oberheldrungen
R
Reinsdorf
Rockstedt
Roßleben-Wiehe
S
Sollstedt
Sondershausen
T
Topfstedt
Trebra
U
Urbach
W
Wasserthaleben
Werther
Westgreußen
Wolferschwenda

Finanzamt Sondershausen
Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3639 780

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.