Informationen für Kommunen
Kommunen
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Steuern, denn sie ist eine der größten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Städte und Gemeinden finanzieren mit der Grundsteuer u. a. Schulen, Kitas oder Büchereien.
Als Stadt oder Gemeinde sind Sie in mehrfacher Hinsicht von der Grundsteuerreform betroffen, u. a.
- als Steuerpflichtige für jede der Stadt oder Gemeinde gehörende wirtschaftliche Einheit sowie
- als Steuergläubige für jede wirtschaftliche Einheit, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt oder Gemeinde belegen ist.
Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform ändert sich das Verfahren der Bereitstellung der Daten aus dem Grundsteuermessbescheid. Die Übermittlung dieser Daten an die Städte und Gemeinden erfolgt für das neue Recht in elektronischer Form über das Verfahren ELSTER-Transfer. Die Daten werden in einer bundeseinheitlichen xml-Struktur bereitgestellt, die unter www.esteuer.de veröffentlicht ist. Die xml-Dateien sind in ZIP-Dateien verpackt. Die Daten werden kontinuierlich seit Anfang Februar 2023 bereitgestellt. Weitere Informationen können Sie dem Schreiben des Thüringer Finanzministeriums entnehmen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bereitstellung von GMBAX-Daten (Aktenzeichenänderungen für die Az. nach GrStRefG von 2019) ist für das 1. Quartal 2024 geplant. Ab diesem Zeitpunkt sollten die Datensätze auch von den Kommunen verarbeitet (nicht nur entgegengenommen) werden können. Sofern dies nicht gegeben ist, dürfen auch die GMBX-Daten bis zur Verarbeitung der GMBAX-Daten nicht mehr verarbeitet werden, da die Gefahr inkonsistenter Daten besteht.
Beispiel:
Aktenzeichen A und B tauschen ihre Plätze. Der Sachbearbeiter im Finanzamt nimmt die Aktenzeichen-Änderung vor; die Kommune bekommt den GMBAX-Datensatz geliefert und arbeitet diesen mangels Software nicht ein. Danach schickt das Finanzamt geänderte Daten auf Aktenzeichen A und Aktenzeichen B über GMBX. Diese würden dann auf kommunaler Seite auf dem „alten“ Aktenzeichen zugeordnet.
Die bisherigen Aktenzeichen bleiben bestehen. Unter anderem durch den Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung wurden in Thüringen ca. 500.000 neue Aktenzeichen vergeben. Statt bisher rund 1 Mio. Fälle werden nun knapp 1,5 Mio. Fälle in den Thüringer Finanzämtern geführt und entsprechende Erklärungen abgefordert. Folglich werden den Kommunen zukünftig auch mehr Messbeträge mitgeteilt werden, die durch die Kommunen weiterzuverarbeiten sind.
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Zeitschrift „Stadt und Gemeinde digital“