Sachliche Zuständigkeit
Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Mühlhausen übernommen wurden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Mühlhausen, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
Finanzamt Erfurt
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
Finanzamt Gotha
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steueraufsichtsstelle
- Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
- Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)
Finanzamt Südthüringen
- Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Mühlhausen
Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Mühlhausen von anderen Finanzämtern übertragen.
für das Finanzamt Eisenach:
- Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
- Zentralfinanzkasse
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
- gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG
für das Finanzamt Sondershausen:
- Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Zentralfinanzkasse
- Betriebsprüfung
- Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
für alle Thüringer Finanzämter:
- Besteuerung der Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht im Baugewerbe
- Besteuerung der ausländischen Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
- Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
für alle Finanzämter der Bundesrepublik Deutschland:
- Umsatzsteuerliche Besteuerung der in der Republik Litauen ansässigen Unternehmen.
- Ertragsteuerliche Besteuerung der in der Republik Litauen ansässigen Unternehmen, die Bauleistungen i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 2 EStG erbringen und deren Arbeitnehmer.

Finanzamt Mühlhausen
Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3614 780

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.