Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hinweis
Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Gründung einer (inländischen) Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der vorgenannten Fragebögen zur steuerlichen Erfassung werden die entsprechenden bundeseinheitlichen Vordruckmuster an dieser Stelle nicht mehr bereitgestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, erhalten Sie einen Papiervordruck beim zuständigen Finanzamt.
Die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung von Vereinen oder anderer Körperschaften des privaten Rechts i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG, von im Ausland ansässigen Unternehmen und von juristischen Personen des öffentlichen Rechts können weiterhin auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben werden.