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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hinweis
Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Gründung einer (inländischen) Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
Informationen hierzu sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich.
Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der vorgenannten Fragebögen zur steuerlichen Erfassung werden die entsprechenden Vordruckmuster demnächst an dieser Stelle nicht mehr bereitgestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, erhalten Sie einen Papiervordruck beim zuständigen Finanzamt.
Vordrucke
Für Gewerbetreibende, Selbständige (Freiberufler) oder Land- und Forstwirte sowie bei Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Zusatzfragebögen
Zusatzblatt für Land- und Forstwirte
Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage
Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage ab 01.04.2012
Zusatzfragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
(Bau-, Bauneben- und Reinigungsgewerbe)
Bei Gründung einer Personengesellschaft /-gemeinschaft
Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Genossenschaft
Bei Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
Bei Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Körperschaftsteuergesetz (KSTG) oder Aufnahme einer wirtschaftlichen / unternehmerischen Tätigkeit