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Vordrucke zur Lohnsteuer
Für Arbeitnehmer
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022
mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021
mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten
Erklärung zum dauernden Getrenntleben
Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/ lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__
Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
Hinweise zur Arbeit mit dem FMS:
Bundeseinheitliche Steuerformulare werden nicht mehr im PDF-Format, sondern nur noch im Format FormsForWeb (FFW) über das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt.
Das Ausfüllen erfolgt grundsätzlich online direkt am Bildschirm über das im Internet-Browser angezeigte Formular. Zum Ausdruck der Formulare ist ein PDF-Betrachtungsprogramm (z.B. Acrobat Reader) erforderlich. Die eingegebenen Daten können in einer XML-Datei gespeichert und später im Formular weiterbearbeitet werden. Soweit Formular-Pakete angeboten werden, ist eine Bearbeitung nach dem Herunterladen des Programm FormsForWeb® Filler auch offline möglich.
Zur Kurzanleitung für das Ausfüllen von Formularen auf www.formulare-bfinv.de:
Für Arbeitgeber
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 41a Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz, §§ 87a Absatz 6, 87b – d Abgabenordnung).
Informationen dazu finden Sie auf www.elster.de
Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung wird der Vordruck nicht zum Download bereitgestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck beim Finanzamt zum Abholen bereit.
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Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler
