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Informationen für Grundstückseigentümer

Was Sie als Grundstückeigentümer beachten müssen

Sie müssen keine neue Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben!

Mit der Thüringer Anpassung der Grundsteuerreform auf den 01.01.2027 wurden lediglich die Steuermesszahlen angepasst. Damit ändert sich eine reine Rechengröße im Verfahren der Messbetragsfestsetzung. Dies erfordert keine erneute Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt, da der auf den 01.01.2022 festgestellte Grundsteuerwert unverändert als Berechnungsgröße herangezogen wird. Die Neufeststellung des Grundsteuermessbetrags erfolgt von Amtswegen im Laufe des Sommer 2026.

Eine explizite Aufhebung der bisher gültigen Grundsteuermessbetragsbescheide erfolgt nicht, da diese bis zum 31.12.2026 fortgelten.

Auf welchen Teil der Grundsteuerberechnung das Anpassungsgesetz Einfluss hat, können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen.

GrundsteuerwertxSteuermesszahlxHebesatzGrundsteuer
GrundsteuerwertDer Grundsteuerwert bleibt durch die Thüringer Anpassung unverändert und bildet auch die Grundlage der weiteren Berechnungen für die Neufeststellungen der Grundsteuermessbeträge ab dem 01.01.2027.
SteuermesszahlDie Anpassung der Steuermesszahl erfolgt mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform mit Wirkung ab 1. Januar 2027 für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke Damit verändert sich lediglich der Multiplikator für Wohn- und Nichtwohngrundstücke, den die Thüringer Finanzämter für die Berechnung der neuen Grundsteuermessbescheide zum 01.01.2027 heranziehen und bekannt geben.
HebesatzDie Höhe des Hebesatzes wird durch die Städte und Gemeinden bestimmt und ist jährlich veränderbar.
GrundsteuerAufgrund der geänderten Steuermesszahl verändert sich der Grundsteuermessbetrag, wodurch die Städte und Gemeinden eine andere Berechnungsgröße zur Bemessung der Grundsteuer von den Finanzämtern übermittelt bekommen und sich die Höhe der individuellen Grundsteuer ändern kann.

Erläuterung: auf den grün hinterlegten Grundsteuerwert hat die Anpassung keinen Einfluss, während von dem Thüringer Gesetz die rot hinterlegte Steuermesszahl betroffen ist. Die orange hinterlegten „Zellen“ entziehen sich der Einflusssphäre des Thüringer Finanzministeriums. 

Wer ist von der Thüringer Gesetzesanpassung betroffen?

Die durch das Thüringer Anpassungsgesetz zur Grundsteuerreform neu bestimmten Steuermesszahlen gelten für den Bereich der bebauten Grundstücke. Darüber hinaus hat das Anpassungsgesetz keine Auswirkungen auf den Bereich der unbebauten Grundstücke und den Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie für den Bereich der unbebauten Grundstücke gelten die Grundsteuermessbetragsfeststellungen auch über den 31.12.2026 hinweg weiter fort.

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform

Schriftzu Grundstückseigentümer auf blauem Hintergrund

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