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Thüringer Finanzämter

Warnungen vor Betrugsversuchen

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Thüringer Finanzverwaltung warnt vor neuer Betrugsmasche

    Betrüger versenden E-Mails mit dem Titel „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO -- 2026-07-13“.

    14. Juli 2026

    Mit der E-Mail wird im Namen des jeweils zuständigen Finanzamtes behauptet, man wolle eine Außenprüfung des angeschriebenen Unternehmens durchführen. Es wird auch ein genaues Datum genannt und zu weiteren Einzelheiten auf eine angehängte Datei verwiesen. Die Absender-E-Mail-Adresse ist dabei die Poststelle des Thüringer Finanzministeriums poststelle@tfm.thueringen.deDie Thüringer Finanzverwaltung rät Bürgerinnen und Bürgern, die E-Mail-Anhänge nicht zu öffnen.

    mehr Informationen dazu

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Betrüger versenden gefälschte E-Mails im Namen des Online-Finanzamts ELSTER

    16. Juli 2026

    Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten eine E-Mail, deren Absender sich als ELSTER – Ihr Online-Finanzamt ausgibt. In der E-Mail wird beispielsweise zu einer Synchronisierung eines IMAP-Kontos durch das Anklicken eines Links aufgefordert. Durch diese Synchronisation sollen steuerliche Benachrichtigungen und Mitteilungen im ELSTER Portal abrufbar werden. Auffällig ist, dass sich die E-Mails, in allen bekannten Fällen, auf den Abruf steuerlicher Mitteilungen und Benachrichtigungen für die Körperschaftsteuer beziehen. Bei den E-Mails handelt es sich um eine Phishing-Kampagne, mit der persönliche Steuerdaten abgegriffen oder Schadsoftware eingeschleust werden soll.

    Bürgerinnen und Bürger werden in Nachrichten des Online-Finanzamts ELSTER niemals aufgefordert, Links anzuklicken, persönliche Daten preiszugeben oder Anhänge zu öffnen.

    mehr Informationen dazu

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Betrüger versenden weiterhin gefälschte Zahlungsaufforderungen und Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

    1. Juli 2026

    Eine Betrugswelle per E-Mail rollt derzeit über das Land. Davor warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Masche der unbekannten Täter ist nicht neu: Täter geben sich als BZSt aus und versuchen über gefälschte Bescheide oder Aufforderungsschreiben mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen.

    mehr Informationen dazu

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