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Mehr Zeit für die Umrüstung auf betrugssichere Registrierkassen
Steuererklärung für das Jahr 2020
Fragen und Antworten zur Besteuerung von Alterseinkünften
Wichtiger Hinweis

Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge der Bediensteten und mit Rücksicht auf die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher bleiben die Servicestellen der Thüringer Finanzämter bis auf weiteres geschlossen. Sie erreichen Ihr Finanzamt jedoch telefonisch. Ihre Fragen und Anliegen werden weiter wie gewohnt bearbeitet.
Wir bitten um Verständnis!
Aktuelles aus dem Thüringer Finanzministerium
Medieninformationen
Thüringer Finanzämter am 25. und 26. Februar nur eingeschränkt auskunftsfähig. Umstellungsarbeiten verhindern Zugriff auf Computersysteme.
Am 25. und 26. Februar 2021 können die Bediensteten der Thüringer Finanzämter Bürgerinnen und Bürgern keine telefonischen Auskünfte zu den einzelnen Steuerkonten geben. Grund hierfür sind technisch notwendige Umstellungsarbeiten der Computersysteme. zur Detailseite
Thüringer Finanzverwaltung informiert: Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Der Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel dazu, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Darauf weist die Thüringer Finanzverwaltung hin. Die Abgabepflicht trifft jeden, der im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 410 Euro an so genannten Lohnersatzleistungen erhalten hat. Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben dem Kurzarbeitergeld auch steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, Krankengeld oder Elterngeld. zur Detailseite
Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Auswertung des Online-Steuerportals „lohnsteuer-kompakt.de“ kritisiert. Der MDR sowie zahlreiche Zeitungen hatten auf Grundlage dieser Umfrage berichtet, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden. zur Detailseite
Finanzministerin Heike Taubert informiert: Gesetzespaket bringt steuerliche Entlastungen. Insbesondere Pflegeleistungen erfahren mehr steuerliche Berücksichtigung.
Ab 1. Januar wird ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger spürbar steuerlich entlastet, teilte die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit. Im Rahmen eines sog. Sammelaufrufs hat der Bundesrat zwei vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzen zugestimmt. Durch die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Monat sowie des Kinderfreibetrages stehen Familien mit Kindern rund 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung. Der Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – wird für 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Auch die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden neutralisiert. zur Detailseite
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Aktenplan der Finanzverwaltung
Nach § 5 des Thüringer Transparenzgesetzes sind Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen. Der Aktenplan für die Finanzverwaltung ist bundeseinheitlich.