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Thüringer Finanzämter

Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Finanzämter
am 30. April 2026 und 15. Mai 2026.

Alle elf Thüringer Finanzämter sind am Donnerstag, den 30. April 2026 nur bis 15.00 Uhr erreichbar. Am Freitag, den 15. Mai 2026 (Brückentag / Tag nach Christi Himmelfahrt) sind die Finanzämter weder telefonisch noch für eine persönliche Vorsprache erreichbar. An diesen Tagen gelten geänderte Servicezeiten. 

Die Finanzverwaltung bittet Steuerpflichtige und Angehörige der steuerberatenden Berufe um Beachtung und Verständnis.

Warnungen vor Betrugsversuchen

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Betrüger versenden weiterhin gefälschte Zahlungsaufforderungen und Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.

    6. Februar 2026

    Aktuell ist wieder eine Masche von Betrugsversuchen im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen und das Geld von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen.

    Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, den Anweisungen zu folgen und persönliche Daten einzugeben.

    mehr Informationen dazu

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Die Thüringer Finanzverwaltung warnt:

    Betrüger versenden E-Mails im Namen von ELSTER und einer Bundesfinanzdirektion und locken mit Steuererstattung.

    12. November 2025

    Aktuell sind wieder Betrüger mit Betrugs-E-Mails aktiv. Sie versuchen mit E-Mails im Namen von ELSTER und unter Verwendung des ELSTER-Logos gezielt an die Bankdaten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen.

    Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, den Anweisungen zu folgen und persönliche Daten einzugeben.

    mehr Informationen dazu

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Die Thüringer Finanzverwaltung warnt:

    18. September 2025

    Aktuell ist wieder eine neue Masche von Betrugsversuchen im Umlauf, mit der Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen. Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von einer falschen E-Mail-Adresse, die als Absender das Bundeszentralamt für Steuern suggeriert, die Aufforderung, ihre Steuer-Identifikationsnummer unter einem Link einzugeben. Zudem wird auf eine mögliche Rückzahlung hingewiesen.

    Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, den Anweisungen zu folgen und persönliche Daten einzugeben.

    mehr Informationen dazu

     

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Die Thüringer Finanzverwaltung warnt:

    8. August 2025

    Aktuell ist wieder eine neue Betrugsmasche im Umlauf. Betrüger versuchen mit E-Mails im Namen von ELSTER und unter Verwendung des ELSTER-Logos gezielt an die Bankdaten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Unter dem Betreff „Amtliche Mitteilung zur Einkommensteuer“ wird den Empfängerinnen und Empfängern der E-Mail eine Rückerstattung zur Einkommensteuer in Aussicht gestellt. Die Betroffenen werden aufgefordert, Ihre Kontoinformationen/Bankdaten unter einem Link (Blauer Button) zu bestätigen. Auffällig ist, dass die Absende-E-Mail-Adresse keine offizielle ELSTER-Adresse ist, sondern in den hier bekannten Fällen auf t-online.de endet.

    Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, auf die Buttons zu klicken. Es handelt sich um schädliche Links. Die Finanzverwaltung versendet niemals E-Mails, die die Herausgabe sicherheitsrelevanter Daten wie z. B. Bank- oder Steuerdaten fordern.

     

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Vorsicht vor betrügerischen E-Mails – Finanzämter beauftragen kein externes Inkassounternehmen!

    30. Juli 2025

    Aktuell kursieren Zahlungsaufforderungen per E-Mail, die vermeintlich im Namen einzelner Finanzämter von einem Inkassounternehmen verschickt werden. Es wird suggeriert, dass die Finanzämter dieses Unternehmen mit der Einziehung offener Forderungen aus steuerlichen Verpflichtungen beauftragt habe.

    Die Finanzämter beauftragen niemals ein externes Inkassounternehmen. Die Finanzverwaltung warnt davor, den Zahlungsaufforderungen Folge zu leisten. Bei Unsicherheiten, fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach.

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Aktuelles aus dem Thüringer Finanzministerium

Medieninformationen

  • Die „Amsel“ fliegt: Die ersten Amtsveranlagungen des Pilotprojektes gingen auf die Reise zu Steuerpflichtigen


    Erstellt von Thüringer Finanzministerium

    Die „Amsel fliegt“: Gemeinsam mit vier anderen Bundesländern hat in Thüringen der Versand der Festsetzungsvorschläge für die Einkommensteuer 2025 in geeigneten Fällen an Steuerpflichtige im Freistaat begonnen. Mit diesem Pilot-Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“, entfällt die Abgabe einer Steuererklärung für den Kreis der Steuerpflichtigen, die dem Festsetzungsvorschlag durch Rücksendung der unterzeichneten Zustimmungserklärung zustimmen.   zur Detailseite

  • Thüringens Betriebsprüfung erreicht Rekord an unangekündigten Kassen-Nachschauen


    Erstellt von Thüringer Finanzministerium

    Die Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer in Thüringen haben im Jahr 2025 insgesamt 3.054 Kassen-Nachschauen durchgeführt. Dieses außerordentliche Ergebnis beruht zum Großteil auf einem in seiner Größe bisher bundesweit einmaligen Aktionstag am 15. Dezember 2025, an dem 286 Prüferinnen und Prüfer rund 2.500 Betriebe in 103 Ortschaften verteilt auf ganz Thüringen aufgesucht haben, um deren Kassenführung zu überprüfen.   zur Detailseite

  • Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“ geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern an den Start


    Erstellt von Thüringer Finanzministerium

    Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der ungeliebten Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden? Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel).   zur Detailseite

  • Thüringer Finanzverwaltung gründet Task Force zur Influencerbesteuerung.


    Erstellt von Thüringer Finanzministerium

    Die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf hat heute (7. April 2026) die Einrichtung einer Task Force zur Influencerbesteuerung vorgestellt. Ziel der Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.   zur Detailseite

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Wichtiger Hinweis für Überweisungen

Für alle Konten der Thüringer Finanzämter gibt es seit Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger. Anstelle der Benennung der jeweiligen Finanzkasse tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger „Freistaat Thüringen“ ein.

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