Thüringer Finanzämter

Erreichbarkeit der Finanzämter am 31. Juli 2026
Dringend erforderliche Software-Updates sorgen dafür, dass die elf Thüringer Finanzämter am Freitag, 31. Juli 2026, weder telefonisch erreichbar sind noch Auskünfte zu einzelnen Steuerkonten erteilen können.
Die Finanzverwaltung bittet Steuerpflichtige und Angehörige der steuerberatenden Berufe um Beachtung und Verständnis.
Warnungen vor Betrugsversuchen

Thüringer Finanzverwaltung warnt vor neuer Betrugsmasche
Betrüger versenden E-Mails mit dem Titel „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO -- 2026-07-13“.
14. Juli 2026
Mit der E-Mail wird im Namen des jeweils zuständigen Finanzamtes behauptet, man wolle eine Außenprüfung des angeschriebenen Unternehmens durchführen. Es wird auch ein genaues Datum genannt und zu weiteren Einzelheiten auf eine angehängte Datei verwiesen. Die Absender-E-Mail-Adresse ist dabei die Poststelle des Thüringer Finanzministeriums poststelle@tfm.thueringen.de. Die Thüringer Finanzverwaltung rät Bürgerinnen und Bürgern, die E-Mail-Anhänge nicht zu öffnen.

Betrüger versenden gefälschte E-Mails im Namen des Online-Finanzamts ELSTER
16. Juli 2026
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten eine E-Mail, deren Absender sich als ELSTER – Ihr Online-Finanzamt ausgibt. In der E-Mail wird beispielsweise zu einer Synchronisierung eines IMAP-Kontos durch das Anklicken eines Links aufgefordert. Durch diese Synchronisation sollen steuerliche Benachrichtigungen und Mitteilungen im ELSTER Portal abrufbar werden. Auffällig ist, dass sich die E-Mails, in allen bekannten Fällen, auf den Abruf steuerlicher Mitteilungen und Benachrichtigungen für die Körperschaftsteuer beziehen. Bei den E-Mails handelt es sich um eine Phishing-Kampagne, mit der persönliche Steuerdaten abgegriffen oder Schadsoftware eingeschleust werden soll.
Bürgerinnen und Bürger werden in Nachrichten des Online-Finanzamts ELSTER niemals aufgefordert, Links anzuklicken, persönliche Daten preiszugeben oder Anhänge zu öffnen.

Betrüger versenden weiterhin gefälschte Zahlungsaufforderungen und Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
1. Juli 2026
Eine Betrugswelle per E-Mail rollt derzeit über das Land. Davor warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Masche der unbekannten Täter ist nicht neu: Täter geben sich als BZSt aus und versuchen über gefälschte Bescheide oder Aufforderungsschreiben mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen.
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Aktuelles aus dem Thüringer Finanzministerium
Medieninformationen
Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung: Die elf Thüringer Finanzämter sind am Freitag, 31. Juli 2026, weder telefonisch erreichbar noch können Auskünfte zu einzelnen Steuerkonten erteilt werden.
Dringend erforderliche Software-Updates sorgen dafür, dass die elf Thüringer Finanzämter am Freitag, 31. Juli 2026, weder telefonisch erreichbar sind noch Auskünfte zu einzelnen Steuerkonten erteilen können. zur Detailseite
Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung: Bei Fragen zur Grundsteuerbescheiden in Südthüringen gültige Telefonnummer nutzen
Die Thüringer Finanzverwaltung weist darauf hin, dass derzeit die Bescheide für die neuen, ab 1. Januar 2027 geltenden Grundsteuermessbeträge auch im Bereich der Zuständigkeit des Finanzamtes Südthüringen an die Grundstückseigentümer versandt werden. zur Detailseite
Projekt „Amsel“ geht auf die Zielgerade: Zustimmungsfrist läuft am 31. Juli aus
Im Rahmen des Pilotprojektes „Amsel“ (Amtsveranlagung) ist auch die „Phase 2“ bald abgeschlossen. In diesem Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“ haben die elf Finanzämter des Freistaates Thüringen über 50.000 Festsetzungsvorschläge an Bürgerinnen und Bürger, die für die Teilnahme am Projekt in Frage kamen, versandt. zur Detailseite
Betrüger versenden gefälschte E-Mails im Namen des Online-Finanzamts ELSTER
Die Thüringer Finanzverwaltung warnt: Aktuell versuchen Betrüger wieder mit gefälschten E-Mails an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. zur Detailseite
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Wichtiger Hinweis für Überweisungen
Für alle Konten der Thüringer Finanzämter gibt es seit Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger. Anstelle der Benennung der jeweiligen Finanzkasse tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger „Freistaat Thüringen“ ein.

Zuständigkeitsfinder
Aktenplan der Finanzverwaltung
Nach § 5 des Thüringer Transparenzgesetzes sind Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen. Der Aktenplan für die Finanzverwaltung ist bundeseinheitlich.


