Sachliche Zuständigkeit
Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Jena übernommen werden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Jena, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
Finanzamt Gera
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
- Lohnsteuer-Außenprüfung ür Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Zentralfinanzkasse
Finanzamt Erfurt
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
Finanzamt Gotha
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steueraufsichtsstelle
- Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
- Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)
Finanzamt Mühlhausen
- Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
- Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
- Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Finanzamt Südthüringen
- Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Jena
Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Jena von anderen Finanzämtern übertragen.
für das Finanzamt Pößneck:
- gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

Finanzamt Jena
Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3626 780

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.