Slider Finanzämter
Sachliche Zuständigkeit
Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Jena übernommen werden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Jena, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
FA Gera
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977
- Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Finanzkasse
FA Erfurt
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
FA Gotha
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
FA Mühlhausen
- Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
- Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
- Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
FA Suhl
- Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Jena
Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Jena von anderen Finanzämtern übertragen.
für das Finanzamt Pößneck:
- gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG
