Bodenschätzung
Die Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dient in erster Linie der Besteuerung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Bodenschätzungsergebnisse liegen im Großen und Ganzen für alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen Thüringens vor. § 11 BodSchätzG sieht Nachschätzungen vor, wenn sich die Ertragsbedingungen, welche den Ergebnissen der Bodenschätzung zugrunde liegen, geändert haben. Flächen, die neu zur landwirtschaftlichen Nutzung hinzukommen sind ebenfalls nachzuschätzen. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten über den Weg der Offenlegung bekanntgegeben (§ 13 BodSchätzG). Die aktuellen Offenlegungen aus den Finanzämtern finden Sie hier auf dieser Internetseite.
Zurzeit sind keine Daten vorhanden.
