Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) – Mietwohnungsneubau
Um steuerliche Anreize für die Schaffung neuer Mietwohnungen zu setzen, besteht die Möglichkeit eine Sonderabschreibung (§ 7b Einkommensteuergesetz) von jährlich bis zu 5 % über einen Gesamtförderzeitraum von 4 Jahren vorzunehmen. Eine erste Version der Vorschrift förderte Baumaßnahmen, für die der Bauantrag / die Bauanzeige nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt wurden. Der Gesetzgeber führte die Sonderabschreibung für Wohnungen mit einer Bauantragstellung / Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 wieder ein. Neubauten müssen ab dem Jahr 2023 jedoch bestimmte (Energie-)Effizienzvorgaben erfüllen.
Bauantrag / Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029
Bauantrag / Bauanzeige nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022