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Sachliche Zuständigkeit

Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Gotha übernommen werden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Gotha, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Finanzamt Erfurt

  • Betriebsprüfung
  • Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG
  • Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben

Finanzamt Mühlhausen

  • Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
  • Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
  • Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage

Finanzamt Südthüringen

  • Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Gotha

Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Gotha von anderen Finanzämtern übertragen.

für das Finanzamt Erfurt:

  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen
  • Zentralfinanzkasse

für das Finanzamt Eisenach:

  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen

für das Finanzamt Ilmenau:

  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen
  • Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
  • Zentralfinanzkasse

für das Finanzamt Mühlhausen:

  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen

für das Finanzamt Sondershausen:

  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen

für das Finanzamt Südthüringen:

  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen
  • Zentralfinanzkasse

für alle Thüringer Finanzämter:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Steueraufsichtsstelle
  • Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
  • Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)
Gebäude Finanzamt Gotha

Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3637 780

Informationen rund um die Grundsteuer

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen,  auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.

Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.

www.bzst.de

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