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Sachliche Zuständigkeit
Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Gotha übernommen werden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Gotha, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
Finanzamt Erfurt
- Hauptbetriebsprüfung
- Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO
- gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG
- Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
Finanzamt Mühlhausen
- Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
- Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
- Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Finanzamt Suhl
- Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Gotha
Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Gotha von anderen Finanzämtern übertragen.
für das Finanzamt Erfurt:
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Zentralfinanzkasse
für das Finanzamt Eisenach:
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
für das Finanzamt Ilmenau:
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
- Zentralfinanzkasse
für das Finanzamt Mühlhausen:
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
für das Finanzamt Sondershausen:
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
für das Finanzamt Suhl:
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Zentralfinanzkasse
für das Finanzamt Sonneberg:
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Zentralfinanzkasse
für alle Thüringer Finanzämter:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steueraufsichtsstelle
- Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
- ab 1. September 2021: Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)

Finanzamt Gotha
Haben Sie Fragen zur Grundsteuerreform?
Die Grundsteuer-Hotline der Thüringer Finanzämter erreichen Sie montags bis freitags ab 08:00 Uhr.
0361 - 57 3611 800

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.