
Die Finanzämter Sonneberg und Suhl wurden zum 1. September 2024 zum neu errichteten Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Die Zusammenführung dient neben der Qualitätssicherung auch der Erhaltung beider Standorte.
Das neue Finanzamt Südthüringen ist für die kreisfreie Stadt Suhl sowie für die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen zuständig.
Sachliche Zuständigkeit
Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Südthüringen übernommen wurden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Südthüringen, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
Finanzamt Erfurt
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
Finanzamt Gotha
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steueraufsichtsstelle
- Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
- Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)
- Zentralfinanzkasse
Finanzamt Mühlhausen
- Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
- Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
- Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Südthüringen
Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Südthüringen von anderen Finanzämtern übertragen.
für das Finanzamt Ilmenau:
- gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG
für alle Thüringer Finanzämter:
- Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer


Finanzamt Südthüringen
Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3619 780

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.