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Sachliche Zuständigkeit
Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Gera übernommen werden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Gera, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
Finanzamt Gotha
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
Finanzamt Erfurt
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
Finanzamt Mühlhausen
- Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
- Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
- Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Finanzamt Suhl
- Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Gera
Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Gera von anderen Finanzämtern übertragen.
für das Finanzamt Altenburg:
- Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger
- Bausachverständiger
- Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Hauptbetriebsprüfung
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
- Finanzkasse
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977
- gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG
für das Finanzamt Jena:
- Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Finanzkasse
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977
für das Finanzamt Pößneck:
- Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Hauptbetriebsprüfung
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
- Finanzkasse
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz und nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO 1977
