Sachliche Zuständigkeit
Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Gera übernommen werden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Gera, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.
Finanzamt Gotha
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steueraufsichtsstelle
- Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
- Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)
Finanzamt Erfurt
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
Finanzamt Mühlhausen
- Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
- Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
- Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage
Finanzamt Südthüringen
- Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Gera
Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Gera von anderen Finanzämtern übertragen.
für das Finanzamt Altenburg:
- Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger, soweit das Gebiet des Landkreises Greiz betroffen ist
- Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Betriebsprüfung
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
- Zentralfinanzkasse
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
- gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG
für das Finanzamt Jena:
- Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Zentralfinanzkasse
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
für das Finanzamt Pößneck:
- Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
- Steuerfahndung
- Bußgeld und Strafsachen
- Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
- Zentralfinanzkasse
- gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz

Finanzamt Gera
Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3625 780

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.