Thüringen plant eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuerreform
Mit einem Gesetzentwurf der Regierungsparteien sollen die Steuermesszahlen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages angepasst werden sowie den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, verschiedene Hebesätze für Flächen des Grundvermögens festzulegen.
Mit der Anpassung der Steuermesszahlen ist keine erneute Erklärungsabgabe verbunden.
Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der parlamentarischen Abstimmung, sodass konkrete inhaltliche Aussagen noch nicht möglich sind.
