Elektronische Steuererklärung
Mein ELSTER
Registrierung
Über „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Steuerdaten (zum Beispiel die Einkommensteuererklärung) vollkommen papierlos abgeben. Sie benötigen dazu nur einen Internet-Browser und sparen sich damit das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme. Die Nutzung von „Mein ELSTER“ ist erst nach einer einmaligen Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich.
Welche Vorteile habe ich?
- Übernahme der Vorjahresdaten
- Vorausgefüllte Steuererklärung (Abruf von Bescheinigungen)
- Plausibilitätsprüfungen bei der Erstellung der Steuererklärung und Übermittlung
- Berechnung der voraussichtlichen Steuer
- Sichere Übermittlung der Steuerdaten
- Weniger Rückfragen durch das Finanzamt
- Anzeige der Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten
- Unterstützung für sehbehinderte Anwender
Mein ELSTER-App
Mit der App Mein ELSTER können Sie alle wichtigen Belege (z. B. Handwerkerrechnung, Spendenquittung, etc.) für die nächste Einkommensteuererklärung in Ihr Benutzerkonto bei Mein ELSTER hochladen. So haben Sie Ihre Belege direkt zur Hand, wenn Sie sie für Ihre Einkommensteuererklärung brauchen.
Außerdem können Sie in der App Ihre Belege gleich verständlichen Kategorien zuordnen und durch die integrierte Texterkennung die Werte markieren, die später für Ihre Steuererklärung interessant sind.
Video-Anleitungen
Welche Belege muss ich einreichen?
Wenn Sie Belege zu Steuererklärungen einreichen möchten bzw. durch das Finanzamt dazu aufgefordert werden, können Sie diese in „Mein ELSTER“ über das Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermitteln.
Belegnachreichung zur Steuererklärung
Belege und Bescheinigungen müssen grundsätzlich nicht mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt wird mit einem gesonderten Schreiben auf Sie zukommen, sofern einzelne Belege und Bescheinigungen zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung benötigt werden. Bitte bewahren Sie daher Ihre Belege auf und reichen Sie diese nur auf Anforderung des Finanzamtes ein.
Eine Ausnahme hierzu gilt beim Behindertenpauschbetrag:
Bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse müssen Sie den Nachweis der Behinderung zusammen mit Ihrer Steuererklärung vorlegen.
Wohin wende ich mich bei technischen Problemen?
Bei technischen Problemen können Sie sich an die ELSTER-Hotline wenden:
Telefon: 0800 52 35 055
E-Mail: hotline@elster.de
Weitere Services
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PDF-Faltblätter
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die erforderlichen Systemvoraussetzungen finden Sie auf www.elster.de.