Anfahrt
Das Finanzamt Pößneck befindet sich in der Gerberstraße 65. Erreichen können Sie es mit dem Auto oder bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Anfahrt mit dem Auto
Anfahrt über die B 281 aus Richtung Saalfeld
Folgen Sie der vorhandenen Wegweisung nach Gera. An der 1. Ampelkreuzung nach dem Kreisverkehr biegen Sie rechts in die Gerberstraße ein. Fahren Sie gleich wieder rechts, auf der linken Seite befindet sich ein kostenfreier Kurzzeitparkplatz.
Anfahrt über die B 281 aus Richtung Neustadt/Orla
Folgen Sie der vorhandenen Wegweisung nach Saalfeld. Biegen Sie nach der Ampelkreuzung (vor dem Kreisverkehr) entsprechend der Ausschilderung „Finanzamt“ nach links ab. Fahren Sie gleich wieder links über den Busbahnhof direkt auf den Kurzzeitparkplatz.
Erreichbarkeit Parkplatz
Gegenüber des Finanzamtes befindet sich direkt am Busbahnhof ein kostenfreier Parkplatz für Kurzzeitparker (2 Stunden).
In der Gerberstraße ist das Parken nicht möglich.
Hinter dem Finanzamt (Zufahrt über Brunnengasse) befindet sich der kostenfreie Finanzamtsparkplatz. Hier stehen 2 Behindertenparkplätze zur Verfügung. Von hier ist auch ein barrierefreier Zugang zum Finanzamt gewährleistet. Um den Parkplatz des Finanzamtes zu erreichen, fahren Sie in der Gerberstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße/Neustädter Straße. Biegen Sie links in die Neustädter Straße und an der nächsten Kreuzung gleich wieder links in die Brunnengasse ein. Der Parkplatz des Finanzamtes befindet sich auf der linken Seite.
Alternativparkplatz
Alternativ können Sie den kostenfreien Parkplatz auf dem Viehmarkt nutzen. Von hier gehen Sie Richtung Zentrum und erreichen das Finanzamt nach einem ca. 2-minütigen Fußweg.
Anfahrt mit dem Bus
Die Haltestellen in unmittelbarer Nähe zum Finanzamt sind die Hatelstelle Busbahnhof (ca. 300 m) oder die Haltestelle "Viehmarkt - West".
Kartenansicht
Größere Karte anzeigenFinanzamt Pößneck
Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3624 780
Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen, auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.