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Thüringer Finanzämter

rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

Wieder gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern im Umlauf. Steuerpflichtige sollen Steuer-Identifikationsnummer angeben.

18. September 2025

Aktuell ist wieder eine neue Masche von Betrugsversuchen im Umlauf, mit der Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen. Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von einer falschen E-Mail-Adresse, die als Absender das Bundeszentralamt für Steuern suggeriert, die Aufforderung, ihre Steuer-Identifikationsnummer unter einem Link einzugeben. Zudem wird auf eine mögliche Rückzahlung hingewiesen.

Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, den Anweisungen zu folgen und persönliche Daten einzugeben.

mehr Informationen dazu

 

Weitere Warnungen

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Die Thüringer Finanzverwaltung warnt:

    8. August 2025

    Aktuell ist wieder eine neue Betrugsmasche im Umlauf. Betrüger versuchen mit E-Mails im Namen von ELSTER und unter Verwendung des ELSTER-Logos gezielt an die Bankdaten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Unter dem Betreff „Amtliche Mitteilung zur Einkommensteuer“ wird den Empfängerinnen und Empfängern der E-Mail eine Rückerstattung zur Einkommensteuer in Aussicht gestellt. Die Betroffenen werden aufgefordert, Ihre Kontoinformationen/Bankdaten unter einem Link (Blauer Button) zu bestätigen. Auffällig ist, dass die Absende-E-Mail-Adresse keine offizielle ELSTER-Adresse ist, sondern in den hier bekannten Fällen auf t-online.de endet.

    Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, auf die Buttons zu klicken. Es handelt sich um schädliche Links. Die Finanzverwaltung versendet niemals E-Mails, die die Herausgabe sicherheitsrelevanter Daten wie z. B. Bank- oder Steuerdaten fordern.

     

  • rotes Dreieick mit Ausrufezeichen

    Vorsicht vor betrügerischen E-Mails – Finanzämter beauftragen kein externes Inkassounternehmen!

    30. Juli 2025

    Aktuell kursieren Zahlungsaufforderungen per E-Mail, die vermeintlich im Namen einzelner Finanzämter von einem Inkassounternehmen verschickt werden. Es wird suggeriert, dass die Finanzämter dieses Unternehmen mit der Einziehung offener Forderungen aus steuerlichen Verpflichtungen beauftragt habe.

    Die Finanzämter beauftragen niemals ein externes Inkassounternehmen. Die Finanzverwaltung warnt davor, den Zahlungsaufforderungen Folge zu leisten. Bei Unsicherheiten, fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach.

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