Thüringer Finanzämter

Betrüger versenden E-Mails im Namen von ELSTER und einer Bundesfinanzdirektion und locken mit Steuererstattung.
12. November 2025
Aktuell sind wieder Betrüger mit Betrugs-E-Mails aktiv. Sie versuchen mit E-Mails im Namen von ELSTER und unter Verwendung des ELSTER-Logos gezielt an die Bankdaten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen.
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, den Anweisungen zu folgen und persönliche Daten einzugeben.
Weitere Warnungen
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Aktuelles aus dem Thüringer Finanzministerium
Medieninformationen
Steuererklärung leicht gemacht: „einfachElster“, „einfachElsterplus“ und die „MeinElster+-App“
Es ist schon ein kleine Erfolgsgeschichte. „einfachElster“ heißt das Programm und viele Nutzerinnen und Nutzer haben es bereits für sich entdeckt. zur Detailseite
Die Thüringer Finanzverwaltung informiert zu steuerlichen Entlastungen ab dem Jahr 2026.
Am 4. Dezember 2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und der Bundesrat am 19. Dezember 2025 diesem zugestimmt. Das Gesetz enthält mehrere wichtige Einzelmaßnahmen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet und die Gastronomie und das Ehrenamt gestärkt werden sollen. zur Detailseite
Thüringenweiter Aktionstag Kassen-Nachschau: Finanzverwaltung kontrolliert ordnungsgemäße Kassenführung im Einzelhandel
Premiere der besonderen Art: Im Rahmen eines thüringenweiten Aktionstags haben die Finanzbehörden am 15. Dezember 2025 in 103 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch vereinzelt in kleineren Ortschaften, umfangreiche Kassen-Nachschauen durchgeführt. zur Detailseite
Thüringer Finanzämter sehen vom 22. bis 31. Dezember 2025 von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt.
Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Finanzämter am 23. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026. zur Detailseite
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Wichtiger Hinweis für Überweisungen
Für alle Konten der Thüringer Finanzämter wird es ab Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger geben. Anstelle der Benennung der jeweiligen Finanzkasse tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger „Freistaat Thüringen“ ein.

Zuständigkeitsfinder
Aktenplan der Finanzverwaltung
Nach § 5 des Thüringer Transparenzgesetzes sind Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen. Der Aktenplan für die Finanzverwaltung ist bundeseinheitlich.

