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Informationen für Land- und Forstwirte

In Thüringen kommt es im Zuge der Grundsteuerreform im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zum Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung. Somit ist

  • jeder Eigentümer eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft bzw.
  • jeder Eigentümer von Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden (also nicht der Pächter)

verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Über www.elster.de steht Ihnen seit dem 1.7.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

www.elster.de

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft in Thüringen hat im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben erhalten, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Verpflichtung zur Erklärungsabgabe  hervorgehen.

zu den Informationen zum Informationsschreiben

zu den Informationen zur Erklärungsabgabe

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Für die elektronische Erklärungsabgabe benötigen Sie ein Benutzerkonto bei „Mein ELSTER“.

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Weitere Informationen zum

Musteranleitungen

Mit diesen Musteranleitungen unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bei "Mein ELSTER".

Beispiel für Land- und Forstwirte

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Beispiel  Dreiseitenhof mit teilweiser land- und forstwirtschaftlicher Nutzung

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Beispiel für Land- und Forstwirte mit Tierbestand

zur PDF-Anleitung

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