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Sachliche Zuständigkeit

Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Suhl übernommen wurden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Suhl, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Finanzamt Erfurt

  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben

Finanzamt Gotha

  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Steueraufsichtsstelle
  • Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
  • Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)
  • Zentralfinanzkasse

Finanzamt Mühlhausen

  • Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
  • Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
  • Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage

Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Suhl

Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Suhl von anderen Finanzämtern übertragen.

für das Finanzamt Sonneberg:

  • Bausachverständiger
  • Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger
  • Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
  • Hauptbetriebsprüfung
  • Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
  • Bewertung
  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für das Finanzamt Ilmenau:

  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für alle Thüringer Finanzämter:

  • Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer
Dienstgebäude Finanzamt Suhl

Die Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3619 780

Informationen rund um die Grundsteuer

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen,  auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.

Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.

www.bzst.de

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