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Bankverbindung

Landesbank Hessen-Thüringen

IBAN: DE75 8205 0000 3001 1115 78

SWIFT / BIC: HELADEFF820

Empfänger: Finanzkasse Gera

Spartipp Ihres Finanzamtes

Viele Steuerpflichtige machen sich noch immer die Mühe, die fälligen Zahlungen zum Beispiel für die Lohn-, Umsatz- oder die Einkommensteuer per Überweisung oder Scheck zu entrichten.

Damit setzen Sie sich der Gefahr aus, dass durch von Ihnen nicht beeinflussbare Bank- und Postwege die Steuern nicht fristgerecht entrichtet werden. In diesem Fall entstehen Säumniszuschläge gem. § 240 AO, und zwar in Höhe von monatlich 1 % auf den abgerundeten durch 50 Euro teilbaren rückständigen Betrag.

Dies lässt sich vermeiden, wenn Sie diese Zahlungen im Einzugsermächtigungsverfahren entrichten.

Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren kann jederzeit widerrufen werden. Sie ist somit völlig risikolos und für Sie kostenfrei.

Durch die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren helfen Sie, den Verwaltungsaufwand zu mindern und tragen so zu einer Kostenersparnis bei. Ebenso ist es für Sie und für uns die bequemste und einfachste Form der Zahlung. Hierzu brauchen Sie nur die Einzugsermächtigung herunterladen und vollständig ausgefüllt an Ihr zuständiges Finanzamt weiterleiten. Das Finanzamt veranlasst dann künftig fristgerecht die Abbuchung der entsprechenden Beträge durch die zuständige Zentralfinanzkasse.

Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden die überzahlten Beträge von Amts wegen zurückerstattet.

Bitte kein Sparkonto angeben!

Außenansicht des Finanzamtes Jena

Die Finanzämter sind für die Annahme von Zahlungsmitteln gegen Quittung grundsätzlich geschlossen!

Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3626 780

Informationen rund um die Grundsteuer

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen,  auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.

Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.

www.bzst.de

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