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Sachliche Zuständigkeit

Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Ilmenau übernommen werden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Ilmenau, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Finanzamt Erfurt

  • Hauptbetriebsprüfung
  • Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz

Finanzamt Gotha

  • Besteuerung der Körperschaften (einschließlich Vereine)
  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Zentralfinanzkasse
  • Steueraufsichtsstelle
  • Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
  • Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)

Finanzamt Mühlhausen

  • Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend)sofern nicht Baugewerbe
  • Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
  • Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage

Finanzamt Suhl

  • Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG
Außenansicht des Finanzamtes Ilmenau

Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3638 780

Informationen rund um die Grundsteuer

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen,  auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.

Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.

www.bzst.de

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