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Örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Gera

In die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Gera fallen insgesamt 31 Gemeinden.

kreisfreie Stadt Gera und Landkreis Greiz - nördlicher Teil

B

Bad Köstritz
Bethenhausen
Bocka
Brahmenau
Braunichswalde


C

Caaschwitz


E

Endschütz


G

Gauern
Gera
Großenstein


H

Hartmannsdorf
Hilbersdorf
Hirschfeld
Hundhaupten


K

Kauern
Korbußen
Kraftsdorf


L

Lederhose
Linda b. Gera
Lindenkreuz


M

Münchenbernsdorf


P

Paitzdorf
Pölzig


R

Reichstädt
Ronneburg
Rückersdorf


S

Saara
Schwaara
Schwarzbach
Seelingstädt


Z

Zedlitz

Gebäude Finanzamt Gera

Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3625 780

Informationen rund um die Grundsteuer

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen,  auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.

Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.

www.bzst.de

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