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Sachliche Zuständigkeit

Aufgaben, welche von anderen Finanzämtern für das Finanzamt Erfurt übernommen werden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Erfurt, sondern bei anderen Finanzämtern bearbeitet.

Finanzamt Gotha

  • Steuerfahndung
  • Bußgeld und Strafsachen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Zentralfinanzkasse
  • Steueraufsichtsstelle
  • Tätigkeiten nach § 88b Abs. 1 und 2 AO
  • Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (Teil der Steueraufsichtsstelle)

Finanzamt Mühlhausen

  • Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend) sofern nicht Baugewerbe
  • Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
  • Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage

Finanzamt Suhl

  • Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Besondere Zuständigkeit des Finanzamtes Erfurt

Folgende Zuständigkeiten wurden dem Finanzamt Erfurt von anderen Finanzämtern übertragen.

für das FA Ilmenau:

  • Hauptbetriebsprüfung
  • Lohnsteuer-Außenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für das FA Gotha:

  • Hauptbetriebsprüfung
  • Lohnsteueraussenprüfung für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern
  • gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für das FA Sondershausen:

  • gesonderte Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG

für alle Thüringer Finanzämter:

  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Forstsachverständige - Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben
Dienstgebäude des Finanzamtes Erfurt

Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 8 Uhr.
0361 57 3615 780

Informationen rund um die Grundsteuer

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben diese Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten. Sie wurde mit einem persönlichen Informationsschreiben bekannt gegeben. Sie finden diese Nummer auch auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, Ihren monatlichen Gehaltsnachweisen,  auf Ihrem Einkommensteuerbescheid und sonstigen Schreiben Ihres Finanzamts. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer auch vom zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro erfahren.

Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut anfordern.

www.bzst.de

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