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Rentenbesteuerung

Vereinfachte Steuererklärung für Rente und Pension

Mit einfachELSTER bietet die Steuerverwaltung einen Service zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre an.

Der Service ist ab Anfang April 2022 erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 nutzbar.

Wie funktioniert einfachELSTER?

Steuerpflichtige melden sich unter www.einfach.elster.de mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum an. Nach wenigen Tagen wird dann per Post eine Zugangsnummer zugestellt und die Erstellung der Einkommensteuererklärung kann direkt beginnen.

Inwiefern macht einfachElster die Erstellung der Einkommensteuererklärung komfortabler?

Elektronische Bescheinigungen, zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilungen, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Das bedeutet die Höhe der Bruttorente, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die Rentenanpassungsbeträge müssen nicht mehr eingetragen werden. Diese werden automatisch im Rahmen der Festsetzung berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentnern

Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2022 ist Folgendes zu beachten:

Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch

• den Renten Service der Deutschen Post AG oder

• die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder

• die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,

ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.

Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Fragen zur Rentenbesteuerung

Müssen alle Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentner waren auch vor dem Jahr 2005 schon in bestimmten Fällen verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, zum Beispiel bei einer sehr hohen Rente oder weiteren Einkünften.  Ob ein Rentner ab dem Jahr 2005 regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, ist im Einzelfall zu prüfen.

Ein alleinstehender Rentner, der keine weiteren Einnahmen erzielt, ist nur dann zur Abgabe einer Einkommensteuerklärung für das Jahr 2022 verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente abzüglich der Werbungskosten mehr als 10.347 Euro beträgt. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 20.694 Euro.

Aufgrund der jährlichen Anhebung des Grundfreibetrags erhöhen sich die Beträge fortwährend. In der nebenstehenden Tabelle sind die für die Jahre 2005 bis 2024 maßgebenden Beträge ersichtlich.

Außerdem sind Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das Finanzamt sie hierzu auffordert.

Anhebung des Grundfreibetrags
Jahr Grundfrei­betrag Grundfrei­betrag bei Ehegatten
20138.130 €16.260 €
20148.354 €16.708 €
20158.472 €16.944 €
20168.652 €17.304 €
20178.820 €17.640 €
20189.000 €18.000 €
20199.168 €18.336 €
20209.408 €18.816 €
20219.744 €19.488 €
202210.347 €20.694 €
202310.908 €21.816 €
202411.604 €23.208 €

Woher weiß ich, ob ich Steuern zahlen muss oder nicht?

Bei einer umfänglichen Beratung ist der Weg zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein empfehlenswert.

Bei Einzelfragen können Sie sich auch an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Thüringer Finanzämter

Wie werden Renten besteuert?

Die Rentenbesteuerung wurde ab dem Jahr 2005 reformiert. Liegt der Rentenbeginn vor dem Jahr 2006, beträgt der Besteuerungsanteil 50 % für Renten und andere Leistungen aus den  gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Für Renten, die erstmals nach dem Jahr 2005 gezahlt werden, steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 2 % (ab 2021 um 1 %). Die vollständige Einbeziehung von Renten in die Besteuerung wird  im Jahr 2040 erreicht sein.

Als Rentenbeginn wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wurde. Dieses Datum wird regelmäßig im Rentenbescheid ausgewiesen. Wird die Rente später erhöht oder  herabgesetzt, weil zum Beispiel andere Einkünfte angerechnet werden, stellt dies keine neue Rente dar. Es gilt weiterhin der ursprünglich ermittelte Besteuerungsanteil. Dieser richtet sich  auch dann nach dem ursprünglichen Rentenbeginn, wenn die Rentenempfänger nicht identisch sind (z. B. eine Witwenrente oder Waisenrente folgt einer Altersrente nach).

Staffelung der Besteuerungsanteile nach Rentenbeginn
Jahr des RentenbeginnsBesteuerungs­anteil in ProzentJahr des RentenbeginnsBesteuerungs­anteil in Prozent
bis 200550201774
ab 200652201876
200754201978
200856202080
200958202181
201060202282
201162202383
201264202484
201366..
201468..
201570..
2016722040100

Warum wurde die Besteuerung ab dem Jahr 2005 geändert?

Die Änderungen der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz beruhen auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat im Jahr 2002 entschieden, dass die  unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist.

Bis wann muss jährlich eine Steuererklärung abgegeben werden?

Wegen der Corona-Pandemie wurden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen wie folgt festgelegt:

  • für 2022 bis zum 02.10.2023 (bei steuerlicher Beratung bis zum 31.07.2024),
  • für 2023 bis zum 02.09.2024 (bei steuerlicher Beratung bis zum 02.06.2025).

Ab dem Steuerjahr 2024 gilt wieder die allgemeine Abgabefrist zum 31.07.2025 (bei steuerlicher Beratung zum 30.04.2026).

Woher weiß das Finanzamt, wie hoch meine Rente ist, und muss ich tatsächlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Seit 2006 sind Rentenversicherer, Versorgungswerke und private Versicherer verpflichtet, die Höhe der gezahlten Leistungen an die Zentrale Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) zu melden.  Diese gibt die Meldung an die Finanzämter weiter. Steuerpflichtig ist zunächst jede Bürgerin bzw. jeder Bürger. Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab.

Ich gehe erst 2024 in Rente. Wie wird meine Rente dann versteuert? Was ändert sich jetzt für mich?

Der Besteuerungsanteil der Rente bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 oder früher beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Wird eine Rente  erstmals nach dem Jahr 2005 gezahlt, steigt der Besteuerungsanteil für Neurentner jährlich um 2 % (ab 2021 um 1 %). Danach beträgt der Besteuerungsanteil 52 % bei einem Rentenbeginn im Jahr 2006, 54  % bei einem Rentenbeginn im Jahr 2007 und in der letzten Stufe 100 % bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040. Im Jahr 2024 gehen somit 84 % Ihrer Rente in die steuerliche Berechnung ein; 16  % werden in Euro als steuerfreier Anteil lebenslang festgeschrieben.

Ich bin im Jahr 2021 in Rente gegangen. Gibt es eine Faustformel, ab welchem Rentenbetrag für das Jahr 2022 Einkommensteuer zu zahlen ist??

Wenn Sie als Alleinstehender im Jahr 2022 nicht mehr als 1.230 Euro an monatlicher Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und keine weiteren Einkünfte - etwa aus  Vermietung und Verpachtung - bezogen haben, sind keine Steuern zu zahlen.

Wie werden Betriebsrenten ab 2005 versteuert?

Hier ist die Rechtslage etwas schwieriger. Entscheidend für die Besteuerung ist die Form der betrieblichen Altersversorgung (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse oder Direktzusage) und ob die  Beiträge überwiegend aus versteuertem oder aus unversteuertem Arbeitsentgelt geleistet wurden.

Ich beziehe bereits seit 2000 eine private Rente. Wird diese seit dem Jahr 2005 auch höher versteuert?

Nein, im Gegensatz zur gesetzlichen Rente bleibt es hier bei der Ertragsanteilbesteuerung. Das bedeutet, dass die Rente mit einem Prozentsatz der Besteuerung unterliegt, der sich nach dem Alter des  Rentenbeziehers bei Beginn der Rente richtet. Wenn Sie die private Rente seit Ihrem 65. Lebensjahr beziehen, dann beträgt ab 2005 der steuerpflichtige Anteil 18 %.

Ich habe vor dem Jahr 2005 eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen, die 2022 fällig wird. Wird die Auszahlung versteuert?

Die Kapitalauszahlung ist steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel, wenn die Versicherung mindestens zwölf Jahre lief und wenigstens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.

Was versteht man unter der Rürup-Rente? Wie wird sie steuerlich behandelt?

Das ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die steuerlich der gesetzlichen Rente gleichgestellt wird. Sie darf unter anderem nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Beiträge für diese Basis-Rente, für die gesetzliche Rente, für berufsständische Versorgungseinrichtungen und landwirtschaftliche Alterskassen können im Rahmen von jährlich steigenden Höchstbeträgen steuerlich geltend gemacht werden. Für 2022 sind es bei Alleinstehenden 25.639 Euro und bei Verheirateten 51.278 Euro. Die private Basis-Rente kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbständigen und Beamten abgeschlossen werden. Genau wie die gesetzliche Rente wird sie bei Auszahlung mit dem Besteuerungsanteil erfasst.

Wie erfolgt die Besteuerung einer Direktversicherung in Form einer Rentenversicherung?

Für Direktversicherungen in Form einer Rentenversicherung gilt: Die Beiträge sind steuerfrei, soweit sie im Kalenderjahr 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen  Rentenversicherung nicht übersteigen. Die Rentenzahlungen müssen bei Inanspruchnahme dieser Steuerfreiheit in der Auszahlungsphase grundsätzlich voll versteuert werden.

Für Beiträge an eine Direktversicherung bis zu einem Betrag von 1.752 Euro im Kalenderjahr kommt eine Pauschalversteuerung mit 20 % durch den Arbeitgeber in Betracht, wenn vor dem 1.  Januar 2018 mindestens ein Beitrag des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung an eine Pensionkasse oder Direktversicherung pauschal besteuert wurde. Die pauschal  besteuerten Beiträge mindern den steuerfreien Höchstbetrag. Die Besteuerung der Renten in der Auszahlungsphase richtet sich nach der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der  Einzahlungsphase.

Ich beziehe seit Anfang 2022 eine Witwenrente. Wie erfolgt die Besteuerung, wenn mein verstorbener Ehemann zuvor noch keine Rente erhalten hat? Werden die Steuern wie beim Arbeitslohn direkt einbehalten oder muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Die Witwenrente gehört ebenfalls zum steuerpflichtigen Einkommen. Da Ihr Ehemann zuvor noch keine Rente bezogen hat, entscheidet das Jahr, in dem Sie die Witwenrente erstmalig  bekommen, über deren steuerpflichtigen Anteil. Da Sie die Witwenrente erstmals im Jahr 2022 bezogen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 82 % der Jahresbruttorente. Der steuerfreie Anteil wird  in Euro festgeschrieben und gilt dann bis zum Ende dieses Rentenbezugs. Die Steuern werden nicht direkt bei Auszahlung der Rente abgezogen. Sofern Sie neben der Witwenrente noch Arbeitslohn  beziehen, von dem ein Steuerabzug vorgenommen wurde, sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn die Rente mehr als 624 Euro im Jahr 2022 beträgt. Durch die vollständige  Besteuerung der Rentenerhöhung gilt diese Betragsgrenze nicht für die Folgejahre.

Welche Formulare benötige ich für meine Steuererklärung?

Sofern Sie keine weiteren Einkünfte haben, ist zur Abgabe der Steuererklärung in Papierform die Einreichung des Hauptvordrucks grundsätzlich ausreichend, da die Renteneinkünfte  entsprechend der vorliegenden Daten des Rentenversicherers berücksichtigt werden. Sollten Sie zusätzliche Aufwendungen für Krankheitskosten oder Handwerkerleistungen geltend machen  wollen, sind die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ bzw. die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ zusätzlich auszufüllen.

Alternativ können Sie Ihre Steuererklärung einfach und sicher über www.elster.de elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Unter www.einfach.elster.de wird zudem eine vereinfachte  Steuererklärung für Personen angeboten, die ausschließlich Rente oder Pension beziehen.

www.elster.de

www.einfach.elster.de

Werden Beamten- und Werkspensionen seit 2005 vom Staat höher versteuert?

Nein, die Beamten- und Werkspensionen waren bisher schon voll steuerpflichtig, abgesehen vom Versorgungsfreibetrag. Mit den neuen Regelungen werden gesetzliche Renten und Pensionen nach  und nach gleichgestellt. Deshalb wird der Versorgungsfreibetrag bis 2040 schrittweise abgeschafft. Für Personen, die erstmals in 2022 eine Pension bezogen haben, wird ein Versorgungsfreibetrag  von maximal 1.080 Euro lebenslang festgeschrieben. Für Pensionäre hat sich ab 2005 die Werbungskostenpauschale von 920 auf 102 Euro verringert. Um Härten auszugleichen gibt es stattdessen  zunächst einen individuellen auf Dauer gleichbleibenden Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Im Jahr 2022 beträgt dieser 324 Euro.

Müssen meine Erben etwas beachten?

Die Einkommensteuerpflicht endet mit dem Tod des Steuerpflichtigen. Sollte dieser jedoch seiner Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung (wissentlich oder unwissentlich) nicht nachgekommen sein, müssen die Erben diese Pflicht erfüllen. Das bedeutet, dass die Erben die Steuererklärungen bis zum Jahr des Todes des Steuerpflichtigen abgeben müssen.

Broschüre

Vereinfachte Steuererklärung

Erklärfilm "einfachELSTER"

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