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Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben

Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben sind Holznutzungen, die infolge höherer Gewalt entstanden sind.

Diese unplanmäßigen Nutzungen werden durch Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, Insektenfraß oder ein anderes Naturereignis, das in seinen Folgen den angeführten Ereignissen gleichkommt, verursacht. Für Kalamitätsnutzungen kommen unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze nach § 34b EStG zur Anwendung. Eine wesentliche Voraussetzung ist die unverzügliche Meldung der geschätzten Schadholzmenge vor der Aufarbeitung (Mitteilung) sowie die Meldung über die Abrechnung der aufgearbeiteten Schadholzmenge (Nachweis).

Für diese Meldungen stellt die Thüringer Finanzverwaltung die folgenden Formulare zur Verfügung:

Ansprechpartner

Forstsachverständige/r

Ines Gebhardt 0361 57 3615 839

Felix Gärtner 0361 57 3615 841

Mitarbeiterin

Daniela Engelbrecht 0361 57 3615 840

Fax: 0361 57 3615 800

Mail: poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de

Postanschrift:  

Finanzamt Erfurt
Forstsachverständige/r
August-Röbling-Straße 10
99091 Erfurt

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