Gewerbesteuer
Information zu den Amtlichen Vordrucken zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 14a Satz 1 GewStG).
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Programme zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Gewerbesteuererklärungen werden die zugehörigen Vordrucke nicht mehr im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt. In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, stehen die Papiervordrucke beim Finanzamt zur Verfügung.
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Weitere Informationen
Formulare von A-Z finden Sie auch im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung.