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Einnahmenüberschussrechnung

Hinweise zur Arbeit mit dem FMS:

Bundeseinheitliche Steuerformulare werden nicht mehr im PDF-Format, sondern nur noch im Format FormsForWeb (FFW) über das Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung bereitgestellt.

Das Ausfüllen erfolgt grundsätzlich online direkt am Bildschirm über das im Internet-Browser angezeigte Formular. Zum Ausdruck der Formulare ist ein PDF-Betrachtungsprogramm (z.B. Acrobat Reader) erforderlich. Die eingegebenen Daten können in einer XML-Datei gespeichert und später im Formular weiterbearbeitet werden. Soweit Formular-Pakete angeboten werden, ist eine Bearbeitung nach dem Herunterladen des Programm FormsForWeb® Filler auch offline möglich.

Zur Kurzanleitung für das Ausfüllen von Formularen auf www.formulare-bfinv.de:

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Liste aller Formulare

Information zum Vordruckmuster

Die Anlage EÜR ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln (§60 Absatz 4 EStDV). Informationen hierzu und ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter der Internet-Adresse www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR werden die Vordruckmuster EÜR, Anlage AV und Anlage SZE nicht mehr bereitgestellt.

www.elster.de

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