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Aufgaben im Finanzamt

Sie werden sich sicher schon gefragt haben, wer im Finanzamt welche Arbeiten erledigt. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung der Aufgabengebiete Ihres Finanzamtes. Jedes Finanzamt gliedert sich in Bereiche, die für die Festsetzung von Steuern und für die Erhebung von Steuern zuständig sind. Die für die einzelnen Steuerarten gleichartigen oder aus Zweckmäßigkeitsgründen miteinander zu verbindenden Aufgaben werden von den nachfolgend beschriebenen "Stellen" erledigt:

  • Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige

    Der oder die Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) des Finanzamtes stuft land- und forstwirtschaftliche Flächen für steuerliche Zwecke nach ihrer Nutzung (Ackerland, Grünland, Gartenland, Forstflächen usw.) ein und führt die Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz durch. Darüber hinaus steht der/die ALS im Besteuerungsverfahren als Sachverständiger bzw. Sachverständige für den gesamten ‚grünen Bereich‘ zur Verfügung (s. Bewertungsstelle, Veranlagungsteilbezirke, Betriebsprüfung u. a.).

  • Amtsleitung/Sachgebietsleitung

    Jedes Finanzamt wird von der Amtsleitung geleitet. Diese wird vom Thüringer Finanzministerium bestellt und übt die Dienst- und Fachaufsicht über alle Beschäftigten aus. Die Amtsleitung ist für die rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben des Finanzamts verantwortlich. Zur Erfüllung aller Aufgaben steht ihr die Sachgebietsleitung zur Seite.

    Die Sachgebietsleitung ist das Bindeglied zwischen Bearbeiterinnen, Bearbeitern und Amtsleitung. In ihrem jeweiligen Sachgebiet übt sie die Dienst- und Fachaufsicht aus und sorgt für die rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Aufgabenerledigung.

  • Arbeitnehmersparzulage

    Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ), wenn das zu versteuernde Einkommen gewisse Betragsgrenzen nicht überschreitet und der Datenübermittlung eingewilligt wurde. Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage ist regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Die festgesetzte ANSpZ wird im Steuerbescheid ausgewiesen.

    Die Arbeitnehmersparzulage wird meist nach Ablauf der für die Anlageform vorgesehenen Sperrfrist ausgezahlt. Zur Abwicklung des Verfahrens und Überwachung der gesetzlichen Sperrfristen wurde in Berlin eine Zentrale Verwaltungsstelle eingerichtet. Diese verwaltet in vertragsbezogenen Konten sowohl die Daten der Finanzverwaltung als auch die Vertrags- und Verfügungsinformationen der Anbieter. Nach Ablauf der Sperrfrist gibt die Zentrale Stelle die Arbeitnehmersparzulage zur Auszahlung frei.

    Das Finanzamt Mühlhausen übernimmt diese Aufgabe für alle Thüringer Finanzämter.

  • Arbeitnehmerstelle

    Diese Stelle bearbeitet Ihre Einkommensteuererklärung (Veranlagung zur Einkommensteuer), wenn Sie neben oder statt des Arbeitslohns lediglich Kapital- und/oder Renteneinkünfte bezogen haben. Außerdem ist die Arbeitnehmerstelle zuständig für die gesonderte Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage und die Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen.

  • Bausachverständige

    Der oder die Bausachverständige (BSV) prüft und erstellt Verkehrswertgutachten, beurteilt bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Steuerrecht und wirkt im Bereich der Einheits- und  Bedarfsbewertung mit. Darüber hinaus steht er/sie im Besteuerungsverfahren als Sachverständige/r im baufachlichen Bereich für andere Arbeitsbereiche (z. B. Veranlagungsteilbezirke und Betriebsprüfung) zur Verfügung.

  • Betriebsprüfung

    Aufgaben der Betriebsprüfung sind die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Das Finanzamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine Betriebsprüfung durchgeführt wird.

    Die Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer überprüfen in einem bestimmten Turnus, der von der Größe des Betriebes abhängig ist, die erklärten Besteuerungsgrundlagen vor Ort anhand der Geschäftsunterlagen. Dabei wird insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung geprüft.

    Bei einer Betriebsprüfung wird außerdem häufig die steuerliche Behandlung von Zweifelsfällen geklärt, die nicht eindeutig aus den steuerlichen Vorschriften deutlich wird. Die Feststellungen der Betriebsprüfer/innen werden in einem Prüfungsbericht zusammengefasst. Diese können nicht nur zu Ihren Ungunsten, sondern auch zu Ihren Gunsten ausfallen.

    Insbesondere zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung werden durch die Betriebsprüfung regelmäßig unangekündigte Kassen-Nachschauen durchgeführt.

  • Bewertungsstelle

    Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z. B. Einstufung als Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus). Hier wird auch Ihr Grundbesitz durch das Finanzamt bewertet. Der Einheitswert wird durch die Bewertungsstelle nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes festgesetzt. Aus dem Einheitswert errechnet sich der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebliche Messbetrag unter Zuhilfenahme einer Messzahl. Einheitswert und Grundsteuer-Messbetrag werden Ihnen mit dem sogenannten Einheitswertbescheid direkt durch das Finanzamt mitgeteilt.

    Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer.

  • Bußgeld- und Strafsachenstelle

    Die mit Bußgeld- und Strafsachenangelegenheiten beauftragten Bediensteten ermitteln, verfolgen und ahnden in eigener Verantwortung Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Dabei sind sie im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen unter Ausnahme der Klagebefugnis berechtigt. In bestimmten Fällen wird dabei auch mit der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet.

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer-Stelle

    Diese Stelle ist für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen im Wege von Erbschaften und Schenkungen zuständig.

    Das Finanzamt Gotha übernimmt diese Aufgabe für alle Thüringer Finanzämter.

  • Forstsachverständige

    Zu den Tätigkeiten der oder des Forstsachverständigen (FSV) gehören zum Beispiel die Überprüfung von Forstbetriebswerken, die Feststellung von Nutzungssätzen, die Abgrenzung eines forstwirtschaftlichen Erwerbbetriebs zu einem forstwirtschaftlichen Betrieb aus Liebhaberei und die Führung der Kaufpreisstatistik Forst, die Waldbewertungen sowie die Kontrolle und Anerkennung von Kalamitätsnutzungen. Kalamitätsnutzungen in Forstbetrieben sind Holznutzungen, die infolge höherer Gewalt (z. B. Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, Insektenfraß) entstanden sind. Für Kalamitätsnutzungen kommen unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze nach dem Einkommensteuergesetz zur Anwendung.

    Das Finanzamt Erfurt übernimmt diese Aufgabe für alle Thüringer Finanzämter.

  • Geschäftsstelle

    Die Geschäftsstelle erledigt im Auftrag der Amtsleitung alle organisatorischen Aufgaben, die für den laufenden Betrieb des Finanzamtes in organisatorischer, personeller und haushalterischer Hinsicht erforderlich sind.

  • Grunderwerbsteuerstelle

    Diese Stelle ist für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Immobilien zuständig.

    Das Finanzamt Suhl übernimmt diese Aufgabe für alle Thüringer Finanzämter.

  • Kassenaufsicht

    Die Kassenaufsicht prüft den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf innerhalb des Finanzamtes (z.  B. Prüfung in der Zentralfinanzkasse, Geschäftsstelle, Arbeitnehmerstelle und im Veranlagungsteilbezirk).

  • Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

    Hier werden Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

  • Lohnsteuer-Außenprüfung

    Die Lohnsteuer-Außenprüferinnen und Lohnsteuer-Außenprüfer überprüfen insbesondere die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die im Finanzamtsbezirk ansässigen privaten und öffentlich- rechtlichen Arbeitgeber vor Ort. Die Lohnsteuer-Außenprüfung kann zur Feststellung von Sachverhalten zudem unangekündigte Lohnsteuer-Nachschauen durchführen.

  • Neuaufnahmestelle

    Die Neuaufnahmestelle ist als zentrale Stelle im Finanzamt für die Bearbeitung der Neugründungen von Unternehmen zuständig. Hier wird entschieden, ob ein neu eröffnetes Einzelunternehmen oder eine neu gegründete Gesellschaft umsatzsteuerlich zu erfassen ist.

  • Rechtsbehelfsstelle

    Einsprüche werden zunächst von der Stelle im Finanzamt bearbeitet, die den betroffenen Bescheid erlassen hat. Kann dem Einspruchsbegehren nach nochmaliger Prüfung nicht entsprochen werden und wird der Einspruch auch nicht zurückgenommen, wird der Rechtsbehelf zur abschließenden Entscheidung an die Rechtsbehelfsstelle weitergeleitet. Außerdem obliegt der Rechtsbehelfsstelle die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

  • Rennwett- und Lotteriesteuer

    Zu den Aufgaben der zentralen Rennwett- und Lotteriesteuerstelle gehört die steuerliche Prüfung und Bearbeitung in Thüringen anzumeldender Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten. Die Stelle prüft zudem Nachweisungen von abgeschlossenen Spielen und Wetten der Staatslotterien sowie anlässlich von Sportereignissen oder Sportwetten.

    Das Finanzamt Erfurt übernimmt diese Aufgabe für alle Thüringer Finanzämter.

  • Steueraufsichtsstelle

    Die Steueraufsichtsstelle ist für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle zuständig. Dazu werden - auch automationsgestützt - systematische Analysen steuerlicher Sachverhalte vorgenommen, um Steuerausfallrisiken zu minimieren. Die Steueraufsichtsstelle erarbeitet in diesem Zusammenhang schnell verfügbare, rechtlich gesicherte, praxistaugliche und landesweit einheitliche Lösungen von bestimmten, teils bisher nicht entdeckten Fallkonstellationen. Die dabei ermittelten Einzelfälle stellt die Steueraufsichtsstelle den zuständigen Stellen in den Finanzämtern in Form von qualifiziertem Kontrollmaterial zur Verfügung.

    Ein gesonderter Bereich innerhalb der Steueraufsichtsstelle beschäftigt sich mit der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Die Aufgaben in diesem Bereich umfassen die Koordinierung, Betreuung und Risikoanalyse im Hinblick auf die Bekämpfung des Betrugs bei der Umsatzsteuer sowie eine Sensibilisierung für präventive Maßnahmen.

    Das Finanzamt Gotha übernimmt diese Aufgabe für alle Thüringer Finanzämter.

  • Steuercontrolling

    Der Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern stellt ein Controllinginstrument dar. Ziel ist es hierbei, die Effektivität und Effizienz der Steuerverwaltung durch die Schaffung dezentraler Strukturen, durch mehr Eigenverantwortlichkeit sowie die Förderung von Kreativität und Eigeninitiative zu erhöhen. Dieses Controllinginstrument intensiviert die Selbststeuerung der Finanzämter und führt durch Leistungstransparenz Wettbewerbselemente in die Steuerverwaltungen ein. Im Steuercontrolling werden zum einen die Auftragserfüllung, das heißt die vollständige, richtige und zeitnahe Festsetzung und Erhebung von Steuern betrachtet, aber auch die Zielfelder Wirtschaftlichkeit und Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit anhand eines dafür entwickelten Berichtswesens.

  • Steuerfahndung

    Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuerhinterziehung tätig. Sie ermittelt sowohl die Besteuerungsgrundlagen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Die Bediensteten der Steuerfahndung sind Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft und können z.B. auch Hausdurchsuchungen durchführen.

  • Stundung- und Erlass-Stelle

    Diese Stelle ist neben der Bearbeitung von Anträgen auf außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens vor allem für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Festsetzungsstelle.

  • Telefonauskunftsstelle

    Hier können Sie telefonisch Ihr Anliegen vortragen und Informationen erhalten, welche Ihre persönlichen Steuererklärungen betreffen.

  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung

    Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung prüft bei Bedarf beim Steuerpflichtigen die eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr. Sie stellt Sachverhalte fest, die für eine sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung maßgeblich sind. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung führt zur Feststellung von Sachverhalten zudem unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschauen durch.

  • Umsatzsteuervoranmeldung

    Sofern ein Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, ist die Umsatzsteuer vom Unternehmer selbst zu berechnen und monatlich oder vierteljährlich anzumelden und abzuführen. Dieses Verfahren wird von der Voranmeldungsstelle überwacht.

  • Veranlagungsteilbezirk für sonstige Steuerpflichtige

    Diese Stelle ist zuständig, wenn Sie neben oder statt des Arbeitslohns (Anlage N der Einkommensteuererklärung) auch noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Anlage L),  Gewerbebetrieb (Anlage G) oder selbständiger Tätigkeit (Anlage S) oder aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) erzielt haben.

    Der Veranlagungsteilbezirk bearbeitet neben Einkommensteuererklärungen auch Umsatzsteuer-(jahres)- und Gewerbesteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung. Eine gesonderte Feststellung ist erforderlich, wenn Sie als Einzelunternehmer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit erzielen und ihren Wohnsitz und ihren Betrieb in Bezirken verschiedener Finanzämter und verschiedener Gemeinden haben oder Betriebe in Bezirken mehrerer Finanzämter unterhalten.

  • Veranlagungsteilbezirk für Körperschaften

    Diese Stelle ist zuständig für die Bearbeitung der Steuerangelegenheiten von Körperschaften, z. B. von Steuererklärungen der Kapitalgesellschaften (u. a. Aktiengesellschaften, GmbHs), Genossenschaften, Betrieben gewerblicher Art, Stiftungen und Vereine. Werden gewerbliche Einkünfte erzielt, führt diese Veranlagungsstelle für die zuvor genannten Steuerpflichtigen zudem das Gewerbesteuermessbetragsverfahren und ggf. die Messbetragszerlegung durch, welche die Grundlage für die Gewerbesteuerfestsetzungen der hebeberechtigten Gemeinden darstellen. Im Allgemeinen wird in diesem Bereich auch über Vergünstigungen (insbesondere die Gemeinnützigkeit) und steuerliche Auswirkungen von Auslandsbeziehungen entschieden.

  • Veranlagungsteilbezirk für Personengesellschaften

    Hier werden Steuererklärungen von Personengesellschaften (z. B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) und zum Teil auch deren Gesellschafter bearbeitet.

  • Vollstreckungsstelle

    Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z. B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

  • Zentrale Eingangsbearbeitungsstelle

    In der Zentralen Eingangsbearbeitungsstelle (ZEB-Stelle) werden grundsätzlich alle Prozessschritte bis zur bearbeitungsbereiten gescannten und komprimiert eingereichten Steuererklärung durchgeführt. Darüber hinaus werden in der ZEB-Stelle gescannte Steuererklärungen soweit möglich abschließend bearbeitet.

  • Zentralfinanzkasse

    Hier werden die unbaren Zahlungseingänge (Scheck und Überweisung) verbucht und Erstattungsbeiträge zur Zahlung angewiesen.

  • Zentralstelle für die Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen und deren Arbeitnehmer sowie der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung in Thüringen

    Die Zentralstelle für die Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen und deren Arbeitnehmer sowie der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung in Thüringen (ZaWThü) erfasst und speichert Daten über die Werkvertragsunternehmen und deren Arbeitnehmer, die von den Finanzämtern und anderen Behörden übermittelt werden und veranlagt diese Unternehmen und deren Arbeitnehmer zur Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

    Das Finanzamt Mühlhausen übernimmt diese Aufgabe für die in Thüringen tätigen Werksvertragsunternehmen für alle Thüringer Finanzämter sowie für sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland tätigen litauischen Werkvertragsunternehmen des Baugewerbes für alle Finanzämter der Bundesrepublik.

Dienstgebäude des Finanzamtes Altenburg

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