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Versteigerungen

Thüringer Finanzämter versteigern Pfandsachen im Internet

Die Möglichkeiten, die das Internet bietet, nutzen die Finanzämter des Freistaates Thüringen bei der Versteigerung von Pfandsachen. Die erzielten Erlöse werden zur Tilgung von Steuerschulden und anderen Schulden (z. B. Bußgelder) eingesetzt. Die Pfandsachen werden im virtuellen Auktionshaus der Bundeszollverwaltung an 7 Tagen rund um die Uhr „online“ zur öffentlichen Versteigerung angeboten. Das virtuelle Auktionshaus können Interessierte unter der Adresse  www.zoll-auktion.de erreichen.

www.zoll-auktion.de

www.zoll-auktion.de ist ein Internetportal, über das Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen sowie ausgesonderte Gegenstände der Verwaltung und Fundsachen zur Versteigerung anbieten.

An dem seit 2002 bestehenden Online-Auktionshaus beteiligen sich die Thüringer Finanzämter von Beginn an als Anbieter. In verschiedenen Rubriken werden bspw. Fahrzeuge, Motorräder, Werkzeuge, Maschinen, Laptops, Spielekonsolen, Telefone, Uhren, Schmuck, Musikinstrumente und vieles mehr zur Versteigerung angeboten. Die Waren werden mit ausführlicher Beschreibung und Foto dargestellt und können – nach Absprache mit dem Anbieter – an dem angegebenen Lagerort besichtigt werden. Für hochwertige Gegenstände liegen Wertgutachten vor. Die Startgebote (Mindestgebot) liegen vielfach bei ca. 50 Prozent des Schätzwertes.

Nachdem sich Interessenten einmalig unter www.zoll-auktion.de online registriert haben, können sie auf die dargebotenen Artikel ihre Gebote tätigen. Die Bieter werden per E-Mail über ihre Gebote, wenn sie überboten wurden oder wenn sie den Zuschlag für einen Artikel erhalten, benachrichtigt. Die Versteigerung endet fünf Minuten nach dem letzten Gebot, frühestens jedoch mit Ablauf der vorher festgesetzten Versteigerungsfrist. Nach dem Ende der Versteigerung werden keine Gebote mehr entgegen genommen. Die ersteigerten Sachen können bei den Behörden abgeholt werden. Vielfach ist auch eine Übersendung möglich.

Die Versteigerung im Internet über die Plattform www.zoll-auktion.de ist eine öffentliche Versteigerung. Vor einer beabsichtigten Verwertung wird der Schuldner informiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, dieser Form der Verwertung zu widersprechen und Gründe, die gegen eine Verwertung sprechen, vorzutragen.

Durch die öffentliche Versteigerung im virtuellen Auktionshaus erzielen die Finanzämter oftmals bessere Ergebnisse als durch eine öffentliche Versteigerung am jeweiligen Finanzamtsstandort. Von den besseren Erlösen aus der Versteigerung im Internet profitiert der Steuerschuldner, bei dem die zu versteigernden Gegenstände im Rahmen der Vollstreckung gepfändet worden sind.

Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 30 AO, § 9 ThürDSG) werden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die eine Offenbarung personenbezogener Daten verhindern.

Durch die Versteigerung entstehen Kosten (Verwertungsgebühr), die der Vollstreckungsschuldner (Steuerpflichtiger) zu tragen hat.

Versteigerungen der Thüringer Finanzämter bei www.zoll-auktion.de

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