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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

(ELStAM)

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Einzelheiten zum Lohnsteuerabzug im ELStAM-Verfahren können den folgenden BMF-Schreiben entnommen werden.

BMF-Schreiben vom 08.11.2018
(BStBl I S. 1137)

BMF-Schreiben vom 07.11.2019
(BStBl I S. 1087)

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